Digitale Fotos für Magazine, Illustrierte und Zeitungen

präsentiert von

DER SPIEGEL, STERN, HÖRZU, BUNTE, DIE WELT & FOCUS

Ein kleiner Ratgeber für Fotografen, Agenturen und Produktioner

 
  von K. Strieder & A. Trampe
 
Nur wenige Anwendungsbereiche nutzen heute vollständig digitale Produktionsprozesse, von der Kamera bis zur Repro, für ihre Publikationen. Tageszeitungs-, der Aktualität wegen, und Katalogproduktionen zählen dazu. Insbesondere in kleinen Lokalzeitungen wird das traditionelle Fotolabor zusehends wegtechnisiert, und auch die größeren Verlagshäuser investieren in die technische Revolution. So setzt sich etwa der Axel Springer Verlag, Hamburg, das ehrgeizige Ziel, die Naß-Fotolabors bis auf wenige Ausnahmen zu schließen und die Tageszeitungsredaktionen mit digitalen Vorlagen aus dem zentralen Fotolabor zu versorgen.

Der Vorteil digitaler Druckvorlagen ist nicht von der Hand zu weisen, schnelle Übertragung und einfachste Vervielfältigung schlagen das echte Foto. Einzig Beschränkungen in Auflösung und Farbigkeit mindern den Einsatzbereich digitaler Kameras und gescannter Vorlagen: Der Anspruch an Auflösung und Farbumfang im Farbtiefdruck ist sehr hoch. Viele der Probleme in der Produktion gescannter Filmvorlagen lassen sich auf nur wenige Fehlerquellen bei der Digitalisierung von Negativen und Dias zurückführen.

Doch was sind technisch, d.h. qualitativ gut gescannte Vorlagen? Den meisten Fotografen oder Agenturen ist nicht klar, wie die technischen Anforderungen sind, welche Auflösungen von den Redaktionen gebraucht werden, welche Fehler bereits beim Scannen vermieden werden können. In den folgenden Abschnitten werden sowohl das technisch einwandfreie Digitalbild definiert als auch praktische Anleitung zur Erstellung eines solchen gegeben.

In der aktuellen Reportage- und News-Fotografie ist die Kombination Kleinbildscanner und Farbnegativfilm am weitesten verbreitet. Sowohl im Kosten- als auch im Zeitaufwand stellt sich diese Methode sehr attraktiv dar, kann sie doch zu hervorragenden Ergebnissen in allen Druckverfahren führen. Obwohl der Negativfilm einen größeren Belichtungsspielraum, mehr Toleranz bei Mischlicht und eine erweiterte Lichter- und Schattenzeichnung als der Diafilm bietet, ist das Farbnegativ technisch wie auch gestalterisch schwer zu beurteilen. Den gewünschten Gesichtsausdruck eines Menschen in einer Bildserie auf dem Negativstreifen auszuwählen, ist ohne Kontaktabzug kaum möglich, die Beurteilung einer Entwicklung schier unmöglich. Eine normgerechte Filmentwicklung ist Vorraussetzung, will man nicht die Katze im Sack" kaufen.

Die orangefarbenen Maskenfarbstoffe der Colornegativfilme, die zur Korrektur der Farbnebendichten bei der Farbentwicklung in den farbgebenden Schichten entstehen, sind für die gute Farbwiedergabe nötig und müssen sowohl vom Colorlabor als auch während des Scannens anhand spezifischer Erfahrungswerte kompensiert werden. Es sind die Scanparameter, die Korrekturfaktoren wie Filmfabrikat, Filmtyp und -entwicklung, Motivbedingte Faktoren wie Hautton, Farbdominanz, Kontrast und Beleuchtungsart berücksichtigen müssen. Technische Voraussetzung für ein erfolgreiches Digitalisieren von Farbnegativen ist ein dafür geeigneter Scanner. Wird die Kompensation der Maskenfarbstoffe im Negativscan durch elektronische Verstärkung erreicht, sind Gradationsfehler, Rauschen, Farbverfälschungen und Schärfeverlust unvermeidbar. Die Anwendung von Scanparametern - die übrigens abspeicherbar sind - schon während des Scanvorgangs erhält im Digitalbild einen hohen Informationsgehalt in den Farbstufungen. Bei schwierigen Motiven ist es oft sinnvoll, von dem Negativ eine gute Farbvergrößerung als Scanvorlage herzustellen, oder gleich auf Diamaterial zu fotografieren.

Eine weitere Möglichkeit: die Verwendung von Polaroid-Sofortdiafilmen (Polachrome 35 mm) in Verbindung mit einer Entwicklungsbox. Sie schränkt zwar Wahl des Motivs und Filmmateriales ein (normal oder hochkontrast, 40/135), ergibt aber einen Zeitvorteil gegenüber dem laborentwickelten Colornegativ. Die Entwicklungsbox mit Handkurbel schlägt mit rund 290 DM zu Buche, während ein 36-Bild Polachrom Film um die 40 DM kostet.

 
 

Vier verschiedene Technologien sind von besonderem Interesse:

  • die CCD-Flächenbelichtung,
  • der CCD-Flachbettscan,
  • der CCD-Durchlichtscan und
  • der Photomultiplier-Trommelscan

Durch die Namensgebung unterscheiden wir zwischen den zwei grundsätzlich verschiedenen Verfahren CCD und Photomultipliertechnik. CCD, die Abkürzung bedeutet Charge Coupled Device, ist eine elektronische Lichtmessung, die auf der elektrischen Entladung eines Siliziumchips beruht. Die Sensoren werden in den Bauformen Zeilen- und Flächensensor hergestellt. Der Flächensensor wird in digitalen Kameras (Video oder Still) verwendet, da hier der Belichtungsvorgang in kürzester Zeit durchgeführt wird und eine vollständige Erfassung des Motivs notwendig ist. Der Zeilensensor findet in den Flachbett- und Filmscannern Verwendung, da hier eine zeilenweise Abtastung des Motivs keine weiteren Probleme bereitet. Die Verwendung von Flächensensoren in Scansystemen ist aus Kostengründen unratsam und somit industriell bisher nicht verbreitet worden.

Der Zeilen- oder Flächensensor wird in der Herstellung ähnlich den Computerchips in Silizium geätzt. Der recht hohe Preis qualitativ anspruchsvoller Scanner ergibt sich aufgrund der hohen Ausschußquote während der Produktion, da in einer Scanzeile bis zu 12 000 einzelne CCD-Sensoren untergebracht sind, die alle mit extrem geringen Toleranzen die Lichtmessung durchführen. Durch aufgetragene Filterschichten auf die einzelnen Sensoren wird im Farbbereich die Unterscheidung in Rot (Rot-Orange), Grün und Blau (Violett-Blau) getroffen, den additiven Grundfarben.

Die Photomultipliertechnik hingegen tastet die Vorlage punktweise ab. Durch ein Prisma wird nun der von der Vorlage reflektierte Lichtstrahl geteilt und drei getrennten Rezeptoren zugeführt. Diese unterscheiden durch Farbfilter wiederum Rot-, Grün- und Blaukanal. Die Messung des Lichtes wird durch eine Elektronenröhre vorgenommen, die ein dem Restlichtverstärker ähnliches Prinzip verwendet. Da hier nur drei Sensoren gefertigt werden, ist die gefertigte Qualität dieser Scanner von allerhöchster Güte, allerdings spiegelt sich dies auch in Preis und Bedienungsaufwand wieder. Trommelscanner sind ab einem Preis von 45 000 DM verfügbar und eignen sich insbesondere für Aufsichtsvorlagen.

 
 

Wie verläßlich sind gescannte Farben eigentlich? Tatsächlich sind CCD-Scanner einem Alterungsprozeß unterworfen, der je nach Gebrauch die Qualität schon nach wenigen Jahren beeinträchtigen kann. Mit einer verläßlichen, unveränderlichen Vorlage können Scanner und Bildschirm ständig überprüft werden. Erstellen Sie dazu sowohl ein Farbnegativ als auch ein Diapositiv von einem Farbmotiv mit möglichst großem Licht- und Farbumfang. Dies ist Ihr Ausgangspunkt. Bei optimalen Scaneinstellungen sind Scan von Negativ als auch Dia auf dem Bildschirm identisch. Bei der Überprüfung helfen auch die Histogrammfunktionen in der jeweiligen Scansoftware. Weichen die Scans voneinander ab, ist Vorsicht geboten.

 
 

Mit welchem Verfahren auch immer der Scan durchgeführt wird, die Daten landen im Computer und entsprechen einer bestimmten Auflösung. Ähnlich wie der Maßstab einer Landkarte ist die Auflösung - meist in DPI (Dots per Inch) angegeben - das rechnerische Verhältnis zwischen Vorlagengröße und Abtastungsdichte. Dem Datenmaterial ist es letztlich egal, welcher Vorlagengröße es entnommen wurde, bzw. auf welche Druckgröße es projiziert wird, wenn nur die Auflösungen einander entsprechen.

Eine Vorlage der Größe 21 x 14cm, gescannt mit einer Auflösung von 300 dpi, ergibt einen Datensatz von rund 12 Megabyte (4 MB Rot, 4 MB Grün, 4 MB Blau). Genauso ergibt ein Scan eines KB-Filmes (36 x 24 mm) mit 1800 dpi einen Datensatz gleicher Größe.

Für die Reproduktion ist es nun egal, ob der Datensatz von einem KB-Film oder von einem Abzug gescannt wurde, entscheidend ist die Datentiefe von 12 Megabyte, respektive 4 Megabyte für ein Schwarz-Weißbild.

Die beschriebene Auflösung, 12 Megabyte Farbe oder 4 Megabyte Schwarz-Weiß, ist ein Durchschnittswert. Da digitales Datenmaterial jederzeit heruntergerechnet werden kann (eine Vergrößerung hingegen nur unter Verlust von Schärfe und Farbigkeit möglich ist), sind Scans höherer Auflösung gern gesehen und geben den Redaktionen mehr Flexibilität in der weiteren Verarbeitung des Motivs (Cropping, nachschärfen, Farbkorrekturen).

Auch hier ein Beispiel: Der Druck eines Motivausschnitts oder einer Vergrößerung wirkt sich oft verheerend auf die später gedruckte Qualität aus. Liegt der Redaktion die Vorlage vor, wird exakt der vom Layouter festgelegte Ausschnitt in der notwendigen Qualität gescannt. Bei digitalen Druckvorlagen ist dies natürlich nicht möglich. Wenn aus einem Querformat, das ursprünglich in einer Größe von 14 x 21 cm mit einer Auflösung von 300 dpi gescannt wurde, eine Doppelseite gemacht wird, gibt es erhebliche technische Probleme: Durch die Vergrößerung auf Doppelseitenformat (ca. 42 cm) wird die Datendichte um die Hälfte reduziert. Zum Schluß stehen also nur noch 150 dpi für den Druck zur Verfügung. Das ist für den Tiefdruck zuwenig, denn hier brauchen wir eine Mindestauflösung von 305 dpi. Entsprechend schlecht, also pixelig" wird das Foto gedruckt aussehen.

Auch die Farbtiefe eines Scans trägt wesentlich zur Qualität und den Möglichkeiten der weiteren Verarbeitung bei. Ein gut ausgeleuchtetes Motiv sollte nach dem Scan das verfügbare Farb- und Helligkeitsspektrum vollständig ausnutzen. In der Ansicht des Histogramms, der statistischen Repräsentation der Helligkeits- und Farbwertverteilungen, kann unabhängig von der Qualität und Einstellung des Farbmonitors, beurteilt werden, ob ein Scan das Farb- und Helligkeitsspektrum gut ausnutzt, Lücken aufweist oder gar in seinem Umfang beschnitten ist. Es kann auch beurteilt werden, ob der Scanner selbst eine durchgängige Wiedergabe der (natürlichen) Farbwerte erreicht. Erscheint das Histogramm zackig, ausgefranst oder ähnelt einem Haarkamm, so fehlen verschiedene Farbwerte inmitten des Spektrums. Dies beeinträchtigt die Qualität des Bildes und schränkt die Veröffentlichungsmöglichkeiten ein.

Natürlich hängt es im Detail vom gewählten Motiv ab, ob und wie die Wichtung des Histogrammes erscheint. Die Beurteilung des Histogrammes muß unter Berücksichtigung des visuellen Eindrucks der Vorlage erfolgen.

Ein hoher Qualitätsanspruch verlangt die Ausmessung eines jeden Scans in seinen charakteristischen Punkten. Photoshop beispielsweise stellt hierzu die Informationspalette zur Verfügung, die die Farbwerte für den jeweiligen unter dem aktuellen Werkzeug befindlichen Bildpunkt, ausgibt. Lichter, Schatten und Mitteltöne sollte mit dieser Methode ausgemessen" werden, um abschätzen zu können, ob der Scan den tatsächlich gewünschten Bildeindruck auch wiedergibt und in Schattenbereichen noch genügend Farbwerte zur Verfügung stehen, um eine Farbnachbearbeitung zu ermöglichen.

 
 

Adobe Photoshop, das wohl verbreitetste Bildbearbeitungsprogramm, bietet sehr umfangreiche Funktionen für die Nachbearbeitung eines Scans.

Diese Funktionen ermöglichen dem Fotografen auf elegantem und künstlerisch reizvollem Wege, die drucktechnische Qualität der Vorlage vollständig zu vernichten ohne es zu bemerken. Es gilt: keine Nachbearbeitung der gescannten Motive, weder Änderung der Gradation, Verwendung von Filterfunktionen, Nachschärfen, Unscharfmaskierungen, etc. am Original. Wenn die Verwendung solcher Funktionen unbedingt notwendig erscheint, so müssen für das entsprechende Motiv sowohl die unbearbeitete Originaldatei als auch die künstlerisch veränderte Fassung digital angeliefert werden.

Gleiches gilt für die Umwandlung des gescannten RGB-Bildes in CMYK-Daten. Der Aufbau von CMYK-Daten aus RGB-Material ist ein qualitativ unumkehrbarer Prozeß mit einem in den meisten Fällen nicht tragbaren Qualitätsverlust.

Der RGB-Farbraum hat einen wesentlich höheren Farbumfang und bietet mehr Verarbeitungsflexibilität als CMYK, und die Verlage haben exakt abgestimmte Prozesse zur Erstellung drucktechnisch optimaler CMYK-Dateien.

 
  Der Fotojournalist oder die Agentur hat aber nicht nur für das Motiv zu sorgen, auch die Dokumentation seiner Fotografie, sprich die Beschreibung von Bildinhalt, abgebildeten Personen, Aufnahmedatum, Urheberrecht und Aufnahmeort sind eine Pflichtleistung des Fotografen. Haben die Fotografen und Agenturen es in der Vergangenheit nie gewagt, völlig unbeschriftete Dias oder Prints an Zeitschriften und Magazine zu liefern, so ist bei der Lieferung von digitalen Bilddaten leider zunehmend zu beobachten, daß dies nicht mehr der Fall ist. Auf den ersten Blick scheint dies sehr verwunderlich. Hatten die Fotografen in der Vergangenheit Angst, daß ihre Bilder mit falschen oder fehlenden Bildunterschriften gedruckt wurden, daß fotografierte Menschen sich bei ihnen beschweren oder sie gar verklagen, daß Fotografen oder Agenturen für ihre Bilder nicht bezahlt wurden, da der Copyrighthinweis fehlte, so scheinen diese möglichen Probleme viele Fotografen und Agenturen des digitalen Zeitalters nur theoretisch zu belasten.

Ängste vor möglichen elektronischen Bildmanipulationen, vor unerlaubter digitaler Archivierung sind zwar in zahlreichen Gesprächen anzutreffen, notwendige Konsequenzen für die eigene Arbeit werden aber - mit wenigen Ausnahmen - nicht gezogen.

Dabei gibt es natürlich auch für die notwendige Bildbeschriftung zahlreiche Programme und Funktionen in Standardprogrammen wie Adobe Photoshop. Sogar eine quasi industrielle Standardisierung inhaltlicher Kategorien mit einem technischen, programm- und plattformübergreifenden Standard gibt uns alle Werkzeuge, Digitalbildern ausreichende Beschriftungen mit auf den Weg zu geben. Der International Press and Telecomunications Council", kurz IPTC, hat in Zusammenarbeit mit Hard- und Softwareherstellern, Verlagen und Agenturen, den Standard Digital Newsphoto Parameter Record" (DNPR, im Sprachgebrauch häufig auch als IPTC bezeichnet) erklärt. Hilfsprogramme, wie Caption Writer" des Herstellers Match, Hamburg, erlauben das Be- und Verarbeiten der einem Bild beigefügten Beschriftungen. Der DNPR wird, im Gegensatz zu einer beigelieferten Textdatei, im JPEG- oder TIFF-Bild mit eingefügt und ist untrennbar mit dem jeweiligen Bild verbunden. Nur eine Datei enthält Bild- und Textinformationen, plattform- und programmübergreifend. Vorteil: der IPTC-Standard für die Beschriftung digitaler Bilder hat sich international bewährt, gibt dem Bild alle notwendigen Informationen mit auf den Weg und ist in jeder branchenüblichen Software problemlos weiterzuverarbeiten.

 
  In der Standardanwendung Photoshop verbirgt sich die Bildbeschriftung hinter der sogenannten Datei-Information auf mehreren Formularseiten, in denen der Fotograf die elementaren Dokumentationsinformationen eingeben kann.

Bildlieferanten muß klar sein, daß unzureichend beschriftete Bilder in den eigenen, sowie den Datenbanken der Verlage nur schwer oder gar nicht wieder aufzufinden sind. Wird ein bereits übermitteltes Bild dann noch einmal für eine Veröffentlichung benötigt, ist aber aufgrund der mangelhaften Beschriftung nicht lokalisierbar, müssen Agentur oder Fotograf wirtschaftliche Nachteile in Kauf nehmen. Denn meist gilt noch immer: Ohne Druck kein Geld". Die irrige Meinung: Wenn die Redaktion das Bild beschriftet haben will, dann soll sie es doch bitte selbst tun", wird auf Verlagsseite aus einleuchtenden Gründen nicht geteilt: Bei täglich eingehenden 500 bis 1800 Digitalbildern sind sowohl Aufwand als auch Fehleranfälligkeit bei einer Beschriftung in der Redaktion untragbar hoch. Außerdem gehört die Dokumentation des Materials, wie das Foto selbst, zur inhaltlichen Aufgabe des Autors.

Der zusätzliche Aufwand bei Fotografen oder Agentur hält sich dabei in Grenzen: Meist wird bereits der Scan des Bildes mit Hilfe von Adobe Photoshop erstellt, was liegt da näher als ein kurzer Klick in die Datei-Informationen um dem Bild seine Identität IPTC-kompatibel mitzugeben. In den Datei-Informationen finden sich insgesamt fünf IPTC-Formularseiten (und seit Photoshops Version 4 noch eine sechste zusätzliche Seite).

Umlaute sind leider auch in den IPTC-Feldern ein Problem - Beschriftungen unter Windows-Photo-shop sehen auf dem Mac-Pendant nicht sonderlich lesbar aus. Bitte verwenden Sie daher ausgeschriebene Umlaute, wenn Sie mit einem Windows-System arbeiten. Im Verlagsbereich ist der Mac die vorrangig anzutreffende Plattform.

 
  Die folgenden IPTC-Felder sollten in jedem Fall ausgefüllt werden:
  • Objektbeschreibung/IPTC-Caption (1. Dialogseite)
    Credit hier ebenfalls einfügen! Überschrift/IPTC-Headline (1. Dialogseite)
  • Name des Autors/IPTC-Byline (4. Dialogseite)
  • Objektrecht/IPTC-Credit (4. Dialogseite)
  • Quelle/IPTC-Source (4. Dialogseite)
  • Datum/IPTC-Date (5. Dialogseite)
  • Stadt/IPTC-City (5. Dialogseite)
  • Staat/IPTC-Country (5. Dialogseite)
  • Objektname/IPTC-Objectname (5. Dialogseite) wird bei der Speicherung auch als Dateiname übernommen und spart somit weiteres Tippen

Diese Informationen müssen in jedem einzelnen Digitalbild übermittelt werden. Insbesondere durch die Photoshop Version 4.0 wird dies vereinfacht, da die Dokumentationsinformationen getrennt vom eigentlichen Bild gespeichert und geladen werden können. Jeder Fotograf sollte sich so mindestens eine Maske abspeichern in der Fotograf, Urheber und Quelle bereits ausgefüllt sind.

Da die Bilddaten nach Eingang automatisch weiterverarbeitet werden, ist es unumgänglich, jedem einzelnen Digitalbild diese Dokumentation beizubringen. Auch Bilder, die in einer Serie übermittelt werden, können im weiteren Arbeitsablauf in der Redaktion voneinander getrennt werden. Der Fotograf ist also genau wie beim Dia oder Print dazu verpflichtet, jede einzelne Datei eindeutig auszuzeichnen.

 
  Für Übermittlung und Langzeitspeicherung der Bilddaten empfiehlt sich ein möglichst platzsparendes Verfahren zu wählen. Insbesondere für den Austausch digitalisierter Bilder hat sich das JPEG-Format, ein von der Joint Photographic Experts Group entwickeltes und standardisiertes Verfahren, bewährt. Dieses Format speichert vornehmlich RGB und monochrome Bilddaten. Zwar ermöglicht Photoshop auch die Speicherung von CMYK Dateien, aber: CMYK-JPEG ist nicht standardisiert - andere Programme können diese Daten nicht lesen; CMYK-JPEG Dateien lassen sich nach geringfügigen Übermittlungsfehlern nicht reparieren; CMYK Daten sind aufgrund ihres spezifischen Farbraumes nicht universell verwendbar und können in den allermeisten Fällen nur mit Qualitätsverlust gedruckt werden. Die JPEG-Speicherung sollte mit einer Qualitätseinstellung von 6 bis 8 und dem Modus Baseline-Standard" vorgenommen werden.  
  Auch wenn die Umlaute innerhalb von Dateien dargestellt werden können, so sind nicht alle Programme oder Betriebssysteme in der Lage, Dateien, deren Namen systemfremde Umlaute enthalten, zu verarbeiten, zu kopieren oder umzubenennen. Es sollten zur Dateibenennung die Buchstaben A" bis Z", die Ziffern 0" bis 9", Bindestrich und Leerzeichen verwendet werden. Wußten Sie, daß ein Dateiname mit einem kleinen Windows-Umlaut auf einem Macintosh-System sich weder öffnen, löschen oder umbenennen läßt? Und die Datenbankserver arbeiten ihrerseits unter Unix und haben wieder ganz eigene Vorstellungen von einfach zu verarbeitenden Dateinamen".

Daher empfehlen wir den kleinsten, gemeinsamen internationalen Nenner: Buchstaben, Ziffern, Bindestrich und maximal 26 Zeichen pro Dateiname.

 
  Verlage empfangen sehr viele Bilddateien, jeden Tag, jede Nacht. Um bestellte Serien dem entsprechendenen Redakteur oder Ressort schnell zuweisen zu können, sollten Dateien einer Bestellung in einem eigenen Ordner übertragen werden. Die meisten Übertragungsverfahren erlauben den Versand ganzer Ordner, ausgenommen das Z-Modem Dateiübertragungsprotokoll, daß zwar mehrere Dateien übertragen kann, nicht aber den Namen des Ordners/Verzeichnisses. Ordnernamen sollten den Inhalt und den Adressaten (Bildredakteur, für den das Material bestimmt ist) enthalten. Beispiel: Versace Mord Lensch. Da die Verarbeitung der Dateien oft automatisch vorgenommen wird, sind Unterordner eher hinderlich. Gleiches gilt für digitale Lieferscheine". Diese sind weder verbindlich, noch werden sie in der Produktion dem Bild mitgegeben.  
  Verlage erhalten immer wieder Dateien wie SPIEGEL01", SPIEGEL02", etc. Die Mitarbeiter beim SPIEGEL sind sich vermutlich schon darüber im klaren, daß sie beim SPIEGEL arbeiten. Wenn Dateinamen Absender (Agenturkürzel, Fotografenkürzel), Inhaltsbeschreibung (Stichwort) oder den Namen des bestellenden Redakteurs respektive Ressorts enthalten, lassen sich diese Jobs schneller und einfacher in die verarbeitenden Systeme einspeisen, bzw. dringende Bestellungen erreichen so schneller ihr Ziel. Eine wünschenswerte Benennung sähe dannwie folgt aus: Flughafenbrand01-Trampe" und Oderflut02-Krug".  
  Die Dominanz von Macintosh-Systemen im sogenannten Prepress- oder Publishing-Sektor hat uns vornehmlich zwei Softwarelösungen für die ISDN-Datenübertragung beschert. Leonardo, Datenübertragungsprogramm der Firma Hermstedt und Easy Transfer, ein Produkt, daß hauptsächlich im internationalen Datenverkehr verwendet wird.

Alternativ hat sich das etwas neuere Produkt 4sight ISDN Manager eine breitere Basis in Großbritannien und zunehmend auch in der Bundesrepublik erobert. 4sight ermöglicht sowohl die Datenübertragung mit Leonardo-Gegenstellen als auch den Betrieb im 4sight eigenen Protokoll.

Natürlich können auch Online-Dienste wie Compuserve, America Online oder das Internet zur Datenübertragung genutzt werden. Die E-Mail kann als universelles Übertragungsinstrument nicht nur Texte sondern auch andere Computerdaten - Bilder - übertragen. Und das auch zwischen den einzelnen Onlinediensten. Grundlage ist die E-Mail-Adresse im Internetformat, (dem sogenannten FQDN Format). An E-Mails gehängte Dateien werden von den Onlinediensten selbst automatisch vom proprietären in das universelle MIME (Multipurpose Internet Mail Extensions) gewandelt. So können die gängigen E-Mailprogramme die Daten interpretieren und Dateien separat speichern. Mittlerweile selten, wenn auch früher häufiger verwendet, kommt das sogenannte UU-Encoded vor. Hier werden die unlesbaren Computerdaten in text-ähnliche Buchstabenkombinationen verwandelt die wiederum als E-Mail übertragen werden können. Ursprünglich als Hilfsprogramm in der Unix-Welt verbreitet, gibt es dieses Tool für die meisten Computersysteme.

 
  Die meisten Verlage speichern und archivieren eingehendes Digitalmaterial. Sowohl Produktionsdatenbanken, die unverändertes Digitalmaterial im Eingangsformat aufnehmen und dem digitalen Produktionsprozeß im Verlag zur Verfügung stellen, als auch Archivsysteme, die mit einer Aufnahmesystematik Digitalbilder dem verlagseigenen Archiv zuführen, kommen zur Verwendung.

Produktionsdatenbanken übernehmen das Digitalbild so, wie der Fotograf oder die Agentur es übermittelt haben. Dies schließt sowohl eine inhaltliche Veränderung der mitgelieferten Bildbeschreibung als auch des fotografischen Materiales (Cropping, Farbkorrektur) aus. Wurde das Material mit einer Beschriftung gemäß dem IPTC-Standard versehen, garantiert dies, daß Bild und Beschriftung im weiteren Produktions- und Speicherungsprozeß nicht voneinander getrennt werden und bei weiteren Recherchen für eine Veröffentlichung zur Verfügung stehen.

 
  Die Bildredaktionen von SPIEGEL, STERN, HÖRZU, DIE WELT, FOCUS & BUNTE garantieren Ihnen:
  • Bild und Beschriftung werden nicht voneinander getrennt,
  • Bildmaterial wird nicht ohne Rücksprache inhaltlich verändert,
  • Auch eine technische Veränderung des übermittelten Originaldatensatzes findet nicht (die technische Optimierung für den Druckprozeß ausgenommen) statt,
  • Sperrvermerke und Veröffentlichungsbedingungen werden beachtet, so wie sie im IPTC-Feld Special Instructions" (Photoshop: besondere Hinweise) und in der Caption angegeben sind,
  • Notwendige Honorarabsprachen/Garantien werden beachtet.

Auch wenn Produktionsdatenbanken über den Zeitraum der Wochenproduktion hinaus speichern (Geschichten werden in einigen Fällen über Wochen im voraus geplant und produziert), kommt dies nicht einer Archivierung gleich. Erst durch die Verknüpfung des Autorenmateriales (Digitalbild und Beschreibung) mit der Archivsystematik des archivierenden Verlages wird ein Bild tatsächlich archiviert. Bestehen seitens des Fotografen Bedenken gegen die dauerhafte Speicherung seines Bildmateriales, so ist unbedingt ein entsprechender Texthinweis im Kommentarfeld Special Instructions/Besondere Hinweise" und in der Caption anzubringen. Da in den Datenbanken sämtliche durch den Autoren beigefügten Informationen unverändert gespeichert werden, ist die Beachtung dieser Hinweise dauerhaft gewährleistet.

 
  Besteht beim Autor hingegen die Überlegung, für sein mittlerweile umfangreich gewordenes Material eine digitale Datenbank aufzubauen, so wird empfohlen, sich auf der technischen Seite möglichst offenen Standards zuzuwenden und den Internetzugang für die Archivrecherche an erster Stelle auf das Pflichtenheft zu setzen. Sowohl auf Fotografen- als auch Verlagsseite bringt dies echte Kosten- und Zeitvorteile. Auch die Übertragung der Digitalbilder kann per Internet erfolgen - seitens der Verlage besteht ausreichend Infrastruktur, um Datenübertragungen via Internet sehr viel schneller als ISDN-Übertragungen abzuwickeln.

Um Kosten für Aufbau und Betrieb einer Digitaldatenbank für den einzelnen gering zu halten, sie die Bildung von Autorengemeinschaften angeraten. Die heutigen Preise für Speichermedien stehen in keinem Verhältnis zu den Anschaffungspreisen für Datenbanksoftware und Kosten für Betrieb und Wartung. Eine Datenbank mit 50 000 Bildern kostet nur unwesentlich mehr als ein System mit 15 000 Bildern (da ist lediglich der Unterschied bei der Festplattenkapazität).

  Juni 1998
Verantwortlich für den Inhalt: Kai Strieder
Andreas Trampe

Technische Beratung: Kai Strieder